Intern
Lehrstuhl für VWL, insb. Industrieökonomik

Begleitstudiengang Europarecht

Der Begleitstudiengang Europarecht lässt sich gut mit einem Master oder Bachelor verbinden. Jedoch gilt dieser erst mit erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums auch als beendet.

  • Es gelten Semesterwochenstunden (SWS) und nicht ECTS-Punkt
  • Ein Kurs kann mit den ECTS-Punkten im Hauptstudiengang und mit den SWS im Begleitstudiengang angerechnet werden
  • Es werden 21 SWS benötigt. Sofern die Durchschnittsnote mindestens "Befriedigend" ist, reduziert sich die Anforderung auf 19 SWS.
  • Es können bis zu 8 SWS aus anderen Veranstaltungen angerechnet werden.
  • Alle Veranstaltungen bringen 2 SWS
  • Im Bachelor sind es:
  1.   10111000 Europäische Geldpolitik
  2.   10139300 Strategie und Wettbewerb III: Regulation and Deregulation
  3.   10141100 Europäische Integration
  4.    10159900 Europäische Finanzpolitik
  • Im Master sind es:
  1.   10149400 Ökonomie des Arbeitsmarktes
  2.   1014920 Europäische Wirtschaft – Der gemeinsame Europäische Arbeitsmarkt

Folgende Veranstaltungen können sowohl in dem Begleitstudium als auch im freien Bereich des Masters International Economic Policy angerechnet werden:

Europarecht & IEP
Veranstaltung   ECTS SWS
       
Der gemeinsame Europäischer Arbeitsmarkt      5 2
Grundzüge des Europarechts   4 3
Europäisches Gesellschaftsrecht   2 1
Recht des unlauteren Wettbewerbs   3 2
Deutsches und europäisches Kartellrecht 1   3 2
Deutsches und europäisches Kartellrecht 2   3 2
Binnenmarktrecht   3

2

Ökonomie des Arbeitsmarktes     5 2
  • Pflichtveranstaltungen des Studienganges sind:
  1. Grundzüge des Europarechts
  2. Binnenmarktrecht
  3. Europäischer Grundrechtsschutz
  4. Ein Seminar mit 2 SWS

 

Wenn Sie sich Kurse auch für Ihr normales Studium anrechnen lassen wollen, füllen Sie bitte das Anrechnungsformular direkt nach Rückgabe der Klausur aus und bringen es zum Prüfungsamt.

Alle Angaben ohne Gewähr, es gilt die entsprechende Studienbestimmung.