Kritik an den Reformvorschlägen zur gesetzlichen Rentenversorgung des Sachverständigenrates in der Zeitschrift "Deutsche Rentenversicherung"
20.06.2024Für die Ausgabe 1/2024 der Zeitschrift "Deutsche Rentenversicherung" verfasste Prof. Bofinger den Artikel "Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung nicht infrage stellen: eine Kritik an den Reformvorschlägen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung"
Der Beitrag diskutiert die Reformvorschläge des Sachverständigenrates (SVR) zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in seinem Jahresgutachten 2023/24. Er überprüft die Konsistenz seiner Prognose mit früheren Prognosen des SVR. Er analysiert den Lösungs ansatz einer privaten Kapitaldeckung sowie das von ihm vorgeschlagene Wahlrecht für Selbstständige aus ordnungspolitischer Perspektive. Eine mangelnde Konsistenz mit den Grundprinzipien der GRV kennzeichnet die Vorschläge, das Äquivalenzprinzip durch eine Umverteilung innerhalb des Systems aufzuweichen und dabei den Versicherungsschutz für die Langlebigkeit zu reduzieren. Eine alternative Lösung, die mit dem gleichen Bedarf an öffentlichen Mitteln wie das Konzept des SVR auskommen würde, besteht darin, die für die Kapitaldeckung vorgesehenen Mittel als Bundeszuschuss einzusetzen und Selbst ständige in das System zu integrieren. So könnte bis in die 2060er Jahre eine Haltelinie von 48 Prozent gesichert werden.
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