Unterstützung
Unterstützung im Studium umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten, die Studierenden helfen sollen, ihre akademischen Ziele zu erreichen und ihre Studienzeit erfolgreich zu gestalten. Diese Unterstützung kann sowohl akademischer als auch sozialer Natur sein und richtet sich an alle Studierenden, unabhängig von ihrem individuellen Hintergrund oder ihren spezifischen Bedürfnissen.
Bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
- Anerkennung als Äquivalent (-> Niveau, Inhalt und Umfang entspricht einem bestimmten Modul)
- Anerkennung auf einen "Platzhalter" (im Wahlpflichtbereich oder FSQ-Bereich, wenn Niveau und Umfang der Leistung zwar passen, aber es kein entsprechendes Modul gibt)
In Ihren Fachspezifischen Bestimmungen finden Sie die möglichen Anrechnungsstellen. Beachten Sie aber bitte, dass die Nutzung von Platzhaltern begrenzt ist.
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium
Schritt 1: Download des Anrechnungsformulares und Informationen zum Vorgehen auf der Seite des Prüfungsamtes
Schritt 2: Füllen Sie das Antragsformular inkl. Ihrer erbrachten Leistungen (= gewünschte Anrechnungen) aus. Im rechten Bereich der Tabelle werden Ihnen die zuständigen bzw. fachlich zugehörigen Personen (i.d.R. Professorinnen und Professoren) Ihre Anrechnungszustimmung mit ihrer Unterschrift und dem passenden Modulnamen bestätigen.
Schritt 3: Recherchieren Sie die Kontaktdaten der jeweils zuständigen bzw. fachlich passenden Lehrstühle. Suchen Sie anschließend nach möglichen äquivalenten Modulen in den FSB. Falls Sie an diesem Punkt nicht weiter kommen, kontaktieren Sie die Bachelorberatung unter Tel.: 0931 31 89967.
Schritt 4: Nehmen Sie zunächst Kontakt zu den Sekretariaten der recherchierten Lehrstühle auf und erfragen Sie die benötigten Unterlagen. Mithilfe der von Ihnen bereitgestellten Informationen (z.B. Modulbeschreibung, Notenübersicht, ECTS-Punkte, Semesterwochenstunden, Prüfungsart- und dauer) können Ihre Anrechnungswünsche anschließend geprüft werden.
Schritt 5: Im Falle einer Anerkennung erhalten Sie die Unterschrift als Bestätigung auf Ihrem Anrechnungsantrag. Das vollständig ausgefüllte Anrechnungsformular reichen Sie im Prüfungsamt ein. Dieses wird die Leistungen nach der Anerkennungsentscheidung in Ihrer Leistungsübersicht in WueStudy verbuchen.
Achtung: Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus früheren Studiengängen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studiensemesters an der JMU gestellt werden. Im Regelfall wird für jeweils vollständige 30 ECTS-Punkte ein komplettes Fachsemester angerechnet.
Anerkennung von Prüfungsleistungen der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB)
-> VHB-Kurse
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
-> Leistungsanrechnung Ausland
Dort finden Sie auch eine Liste von Modulen aus dem Ausland, die bereits einmal geprüft wurden und somit im vereinfachten Verfahren angerechnet werden können.
Seit mehr als 40 Jahren stellt das BAföG neben der Unterstützung der Eltern die wichtigste Finanzierungsquelle für ein Studium dar. Das Studierendenwerk Würzburg ist für die BAföG-Anträge der Studierenden der Universität Würzburg zuständig.
Alle Informationen und Dokumenten finden Sie unter:
https://www.swerk-wue.de/geld/bafoeg
https://www.wiwi.uni-wuerzburg.de/squiwi/studienfinanzierung/
Die Universität bietet vielfältige Beratungsangebote an, die von der Studienberatung über die psychologische Beratung bis hin zur Karriereberatung reichen. Diese Angebote helfen Studierenden bei der Bewältigung akademischer, persönlicher und beruflicher Herausforderungen.
Hier finden Sie die Fachstudienberatung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:
https://www.wiwi.uni-wuerzburg.de/fakultaet/studiendekanat/
Überblick über die weiteren Beratungsstellen der Universität Würzburg:https://www.uni-wuerzburg.de/lehre/betreuen-und-beraten/beratungsstellen-an-der-jmu/
Chancengleichheit bezeichnet das Prinzip, dass alle Menschen die gleichen Möglichkeiten und Bedingungen haben sollten, um ihre Ziele zu erreichen und ihre Fähigkeiten zu entfalten. Es geht dabei nicht nur um formale Gleichheit (gleiche Rechte und Pflichten), sondern auch um die tatsächliche Gleichheit in der Praxis, die durch gleiche Startbedingungen und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet wird.
Das übergeordnete Ziel der Chancengleichheit ist es, eine Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch seine Potenziale unabhängig von äußeren Umständen bestmöglich entwickeln und ausschöpfen kann. Dies trägt zu sozialer Gerechtigkeit, wirtschaftlicher Effizienz und sozialem Frieden bei.
https://www.uni-wuerzburg.de/chancengleichheit/
Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS)
KIS und die Beauftragte der Universitätsleitung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung haben die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung der HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“ an der Universität Würzburg unter Berücksichtigung der Chancengleichheit und Teilhabe im Studium geleistet wird, um signifikant zur Verbesserung der Studiensituation von behinderten und chronisch kranken Studierenden beizutragen.
Die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie ist der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ein zentrales Anliegen. Als Familie verstehen wir alle Lebensgemeinschaften, in denen langfristig soziale Verantwortung für andere Personen übernommen wird. Dies umfasst Eltern und Kinder, Lebenspartner, Geschwister, Großeltern sowie pflegebedürftige Angehörige. Häufig ist es jedoch schwierig, familiäre Belastungssituationen mit den Erfordernissen des Studiums respektive der Arbeitswelt zu vereinbaren.
Das Gleichstellungsbüro hat die Aufgabe, die Chancengleichheit und Gleichstellung aller Hochschulangehörigen zu fördern und zu gewährleisten. Durch vielfältigen Aufgaben trägt das Gleichstellungsbüro maßgeblich dazu bei, ein diskriminierungsfreies und unterstützendes Umfeld an der Hochschule zu schaffen.
Koordinierungsstelle Diversität
Alle Mitarbeitenden und Studierenden der JMU können sich bei Fragen rund um das Thema Chancengleichheit und Antidiskriminierung an die Koordinierungsstelle Diversität wenden. Sie führt alle internen Angebote zusammen, die Vielfalt fördern und zu einem diskriminierungsfreien Miteinander in Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung beitragen. Ziel unserer Arbeit ist die Förderung einer Universitätskultur, die auf gegenseitiger Wertschätzung beruht.
Hier finden Sie Informationen und Unterstützung zu den zahlreichen finanziellen Födermöglichkeiten im Studium:
Für Studierende mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung ist das Studium häufig erschwert. Der Nachteilsausgleich ist Ausdruck des in Art. 3 des Grundgesetzes verankerten Benachteiligungsverbotes. Er ist ein Instrument, um Menschen mit Behinderungen vor einer Benachteiligung zu schützen und Chancengleichheit zu gewährleisten. Durch eine Behinderung entstandene Nachteile sollen durch ausgleichende Unterstützungsleistungen kompensiert werden. Hierbei handelt es sich um situations- und einzelfallbezogene Maßnahmen, die vor allem den Studienzugang, die Studiendurchführung und die Prüfungsbedingungen betreffen.
Bei der Zulassung zum Studium
Der Nachteilsausgleich beginnt bereits bei der Zulassung zum Studium mit den Härtefallregelungen.
Für Härtefälle werden 1% der Studienplätze eines Studienganges vorgehalten. Informieren Sie sich über die Form der Antragstellung auch im Merkblatt der Studierendenkanzlei zum Härtefallantrag.
Bei Prüfungen
Studierende haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich, allerdings nicht unbedingt auf einen in der von Ihnen gewünschten Form. Über den Antrag entscheidet der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Basis der vorgelegten Unterlagen. Damit rechtzeitig die nötigen Vorbereitungen getroffen werden können, beachten Sie bitte die geltenden Fristen und obligatorisch einzureichenden Nachweise.
Die Informationen und Formulare finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich das Antragsformular und reichen Sie dieses zur Genehmigung durch den Prüfungsausschuss mit den erforderlichen Unterlagen beim Prüfungsamt ein. Beachten Sie bitte auch das Merkblatt zum Inhalt eines fachärztlichen Attests.
Die einzelfallbezogenen Maßnahmen sind keine Prüfungslerleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben unberührt.
Die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) bietet zudem auf ihren Seiten Informationen zum Nachteilsausgleich.
Wichtig ist, dass Sie sich immer an das Prüfungsamt und den betroffenen Lehrstuhl wenden, um die Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen. Sollten Sie einen Laptop genehmigt bekommen, melden Sie sich bitte zusätzlich im Studiendekanat.
Informationen zum Thema "Wohnen in Würzburg", insbesondere zu den Studierendenwohnheimen finden Sie unter: