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  • Foto von Studierenden im Lichthof
Squiwi

Studienfinanzierung

„Das Studium ist eine Investition in die Zukunft!“

Ziel des BAföG's ist es, jedem jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, die seinen Interessen und Fähigkeiten entspricht.

Um den BAföG empfangenden Studierenden an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät den ordnungsgemäßen Verlauf ihres Studiums bescheinigen zu können, müssen diese die Erfüllung der unten angegebenen Minimalanforderung nachweisen.

Zur Ausstellung der Leistungsbescheinigung wenden Sie sich bitte rechtzeitig, d.h. mindestens fünf Werktage bevor Sie die Leistungsbescheinigung benötigen, mit den folgenden Unterlagen per E-Mail an studiendekanat@wiwi.uni-wuerzburg.de

  • mit Ihren Daten vorausgefülltes Formblatt 5 (als editierbare PDF-Datei, kein Scan!)
  • Nachweis über die abgelegten Prüfungen (in Form eines aktuellen WueStudy-Notenspiegels) für die Bestätigung der Leistungen
  • ggf. Nachweis über Urlaubssemester

Hinweis: Ihre Leistungsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn Sie das Fachsemester angegeben haben, auf das sich die Leistungsbescheinigung bezieht, und alle Unterlagen vorliegen. Falls Sie die Leistungsbescheinigung während der Sprechzeiten unterzeichnen lassen wollen, müssen alle erforderlichen Unterlagen in ausgedruckter Form vorliegen.

Fakultätsbeauftragte für das Ausstellen der Leistungsbescheinigung:

Yvonne Farnschläder, Studiendekanat

Sanderring 2
97070 Würzburg
E-Mail: studiendekanat@wiwi.uni-wuerzburg.de

 

Minimalanforderungen für die Leistungsbescheinigung in den Bachelorstudiengängen Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsinformatik

nach dem 3. Fachsemester:
erfolgreich erbrachte Prüfungsleistungen im Umfang von 70 ECTS-Punkten

nach dem 4. Fachsemester:
erfolgreich erbrachte Prüfungsleistungen im Umfang von 90 ECTS-Punkten

nach jedem weiteren Semester:
20 ECTS-Punkte mehr als im Vorsemester (z.B. 110 ECTS-Punkte nach dem 5. FS)

Links für weitergehende Informationen zum BAföG

bafög.de (Formblätter, Gesetze, Merkblätter u.v.m.)

Studierendenwerk der Universität Würzburg (Amt für Ausbildungsförderung)

Deutsches Studierendenwerk ("BAföG-Broschüre" u.a.)

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Eltern gegenüber ihren Kindern (auch bei Volljährigkeit), die Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren. So sind diese in der Regel bis zum Ende des Erststudiums unterhaltspflichtig. Sind die Eltern aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage, den Unterhalt zu finanzieren, gewährt der Staat eine Ausbildungsförderung (BAföG). 

Anders als vielleicht vermutet, richtet sich die Vergabe eines Stipendiums nicht unbedingt zwangsläufig und ausschließlich nach deiner akademischen Leistung. Vor allem dein soziales Engagement, deine persönliche Motivation und deine Eigenschaften, aber auch deine Interessen werden bei der Stipendiumsvergabe genau hinterfragt.

Die Suche nach dem geeigneten Stipendiengeber mag mühevoll sein, lohnt sich aber durchaus. Zu den Stipendiengebern zählen unter anderen Kirchen, Parteien, Gewerkschaften und Unternehmen. Von Interesse können auch studienfachbezogene oder ortsbezogene Stipendiengeber sein.

Unterstützung gibt es bei der Stipendienstelle der JMU.

Neben dem Studium kann man in verschiedenen Konstellationen arbeiten.

  • Geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch Mini-Job oder 450-Euro-Job genannt
  • Beschäftigung als Werkstudent/in
  • Semesterferien-Job oder eine andere kurzfristige Beschäftigung
  • Gleitzonenfall, auch Midi-Job genannt

Interessant können auch sog. Hiwi-Stellen, also eine Tätigkeit direkt an der Fakultät, sein. Diese bieten zudem meist einen Mehrwert für das Studium.

Studienkredite stellen eine weitere Finanzierungsmöglichkeit dar. Hierbei muss aber das geliehene Geld zuzüglich Zinsen an die Bank zurückgezahlt werden. Ein Studienkredit (z.B. der KfW) bietet also z. B. bei einem Auslandssemester eine gute Ergänzung. Das gesamte Studium sollte allerdings nicht mit einem Studienkredit finanziert werden. 

Prüfen Sie noch einmal, ob Sie nicht doch einen Anspruch auf BAföG haben oder ein Stipendium beantragen können. Beides sind günstigere Finanzierungsformen.