Leistungsanrechnung
Anrechnungsprozess
Informieren Sie sich vor Beginn des Auslandssemesters gründlich über das aktuelle Kursangebot Ihrer Gastuniversität im Ausland. Zur Vorabklärung der Anrechnung eines Moduls ist eine Modulbeschreibung (Kursbeschreibung) zwingend erforderlich. Überlegen Sie im nächsten Schritt, für welche an der WIWI-Fakultät zu erbringenden Leistungen Sie sich das Modul aus dem Ausland anerkennen lassen möchten (z.B. Platzhalter oder äquivalentes Modul im Bereich X). Nehmen Sie hierzu die für Ihren Studiengang geltende FSB (Fachspezifische Bestimmungen) zur Hand.
Zudem sollten Sie einen Abgleich mit der Liste der anerkennbaren Module aus dem Ausland machen.
Liste der anerkennbaren Module
Das Prüfungsamt veröffentlicht eine Liste der Module und Teilmodule anderer Universitäten aus dem Ausland, die im vereinfachten Verfahren angerechnet werden können. Es handelt sich in der Auflistung um Module, die in Vergangenheit hier an der Fakultät angerechnet worden sind. Bitte prüfen Sie, ob das Modul an der Partneruniversität noch angeboten wird UND ob es in Ihrem jeweiligen Studiengang aufgelistet ist.
- Liste für das Bachelorstudium
- Liste für das Masterstudium
Findet sich Ihr Kurs auf dieser Liste, müssen Sie KEINE zusätzliche Bestätigung eines Lehrstuhles einholen, um sich den Kurs anrechnen zu lassen. Allerdings ist es erforderlich, den Kurs im Anrechnungsverfahren im FLIP-Portal auszulisten.
Vor Antritt des Auslandssemester - Vorabklärung:
- Vorabklärung erfolgt über LOGIN im FLIP-Portal "Modulanrechnung"/ "Auslandssemester" - Portal wird im Mai 2025 freigeschalten
- Zur Vorabklärung ist ein Syllabus notwendig, d.h. Angaben zum Modul aus dem Ausland (Inhaltsangabe, Gliederung, Semesterwochenstunden, Prüfungsart- und dauer, ggf. Auflistung der Begleitliteratur).
- Listen Sie in FLIP alle Kurse auf, die Sie sich anrechnen lassen möchten.
- Der Abgleich mit der Liste der bereits anerkannten Leistungen aus dem Ausland erfolgt im ersten Schritt systemseitig. Findet sich ein Kurs auf dieser Liste, muss KEINE zusätzliche Bestätigung eines Lehrstuhles eingeholt werden, um sich den Kurs anrechnen zu lassen.
- Befindet sich ein Kurs nicht auf dieser Liste, laden Sie einen Syllabus, d.h. eine ausführliche Modulbeschreibung an einen Lehrstuhl, bei dem Sie die größte inhaltiche Überschneidung sehen.
- Geben Sie in FLIP an, ob das Modul auf einen Platzhalter oder auf ein äquivalentes Modul in Ihrem Studiengang angerechnet werden soll.
- Der verantwortliche Lehrstuhl prüft eine entsprechende Anrechnungsmöglichkeit. Wird ein Kurs als Äquivalent anerkannt, können Sie das entsprechende Modul an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht mehr belegen. Es ist aber auch möglich, dass eine im Ausland erworbene Prüfungsleistung als nicht anerkennungsfähig eingestuft wird.
- Finden Sie keinen Lehrstuhl, der für einen Ihrer Kurse zuständig sein könnte, wenden Sie sich an den Auslandskoordinator Prof. Dr. Benedikt Franke
- Bei Fragen zum Prozess kontaktieren Sie bitte ausland@wiwi.uni-wuerzburg.de (Michaela Briglmeir, Auslandskoordinatorin)
Während eines Auslandssemesters:
Bei Änderungen in der Kurswahl zu Beginn eines Auslandssemester, können Sie über das FLIP-Portal erneut eine Vorabklärung machen.
Nach einem Auslandssemester:
- Die Antragsstellung zur Anrechnung von Modulen aus dem Ausland erfolgt über LOGIN im FLIP-Portal "Modulanrechnung"/"Auslandssemester".
- Zur finalen Anrechnung ist das Transcript of Records (Notenspiegel) im Original notwendig.
- Reichen Sie das ToR bei Fr. Briglmeir (ausland@wiwi.uni-wuerzburg.de) ein, damit es in FLIP eingefügt werden kann.
- Sobald alle Leistungen durch die jeweiligen Lehrstühle genehmigt worden sind (Haken grün) + das ToR im System vorliegt, kann der Antrag durch den Studierenden ans Prüfungsamt weitergeleitet werden.