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Lehrstuhl für BWL und Marketing

Anrechnung externer Prüfungsleistungen

Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen („ECTS Transfer“)

Schritt 1: Eigen-Überprüfung bisheriger Anerkennungen

Prüfen Sie, ob Ihre (bereits erbrachte oder noch zu absolvierende) Prüfungsleistung bereits vom Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften anerkannt wurde.

Eine Übersicht über bereits anerkannte Prüfungsleistungen finden Sie im Folgenden:

 

Schritt 2: Einreichung von Unterlagen

Die weiteren Optionen hängt vom Ergebnis in Schritt 1 ab.

Option a: Direkte Einreichung beim Prüfungsamt

Wurde die Leistung bereits in der Vergangenheit anerkannt, ist eine separate Anerkennung durch uns nicht mehr notwendig. Übernehmen Sie dann bitte die entsprechende Einordnung (d.h. Anerkennung als Äquivalent oder Platzhalter) aus der Übersichtsliste in Ihren Antrag und reichen Sie diesen direkt beim Prüfungsamt ein (Antragsformular des Prüfungsamts).
 

Option b: Vorab-Überprüfung auf mögliche Anrechnung durch uns

Wurde die gewählte Veranstaltung in der Vergangenheit noch nicht anerkannt, lassen Sie eine mögliche Anrechnung bitte vorab bei uns überprüfen. Die Veranstaltung muss thematisch in unser angebotenes Lehrspektrum passen, einen Mindestumfang von 5 ECTS oder eine vergleichbare Workload aufweisen und mit einem äquivalenten Leistungsnachweis (60 Minuten Klausur, Seminararbeit, etc.) abgeschlossen werden.

Für die Überprüfung auf Anrechnung benötigen wir von Ihnen das Folgende:

  • Informationen über Sie (Name, Matrikelnummer, Angabe der PO unter der Sie studieren, Bachelor oder Master)
  • Information über Art der Anrechnung (d.h. Äquivalent oder Platzhalter):
    WICHTIG: Eine Anrechnung als Äquivalent ist nur bei Deckungsgleichheit möglich (vgl. hierfür unsere Kursbeschreibungen).
  • Ausführliche Kursbeschreibung (Syllabus und Gliederung, in Deutsch oder Englisch)
  • Informationen zur Leistung (Workload ((Anzahl Credit Points; ges. Umfang in Stunden; SWS) Bachelor- oder Masterkurs), Prüfungsform und -nachweis, in Deutsch oder Englisch)

Überprüfen Sie bitte vor der Einreichung Ihrer Anfrage auf Anrechnung bei uns, ob die allgemeinen Kriterien sowie die studiengangsbedingten Besonderheiten der Anerkennung erfüllt sind.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage mithilfe des Dokuments Vorab-Überprüfung auf mögliche Anrechnung von Prüfungsleistungen und ggf. weiteren Unterlagen (Kursbeschreibung etc.) per E-Mail an Simon Mütze

Sollte eine Anrechnung möglich sein, reichen Sie bitte nach Bestehen des Moduls ein vollständig ausgefülltes Antragsformular des Prüfungsamts ein.

 

Anerkennung nationaler Studienleistungen

Prüfungsleistungen, die innerhalb des deutschen Hochschulsystems erworben wurden und bspw. bei Studiengangs- oder Universitätswechsel anerkannt werden sollen, unterliegen ebenfalls den oben genannten Kriterien. Einzig die Überprüfung der bisherigen Anerkennung (vgl. Schritt 1) entfällt.

 

Anerkennung von Praktika

Ein Unternehmenspraktikum kann als Teilleistung im Bereich der Schlüsselqualifikationen im Bachelor Wirtschaftswissenschaften angerechnet werden. Die Voraussetzung ist ein Praktikumsplatz im Bereich (digitales) Marketing oder Vertrieb. Die Organisation einer Praktikumsstelle liegt in der Verantwortung der Studierenden. Die Anzahl der Betreuungsplätze ist begrenzt.

Alle weiteren wichtigen Informationen zu den erbringenden Leistungen , ECTS-Punkten, Benotung, Anmeldung und aktueller Terminplanung entnehmen Sie bitte der Seite Bachelor.