Die häufigsten Fragen zum Auslandsstudium (FAQ's)
Vorbereitung, Finanzierung
Es wird empfohlen, sich möglichst früh um das Auslandssemester zu kümmern. Man benötigt etwa ein Jahr vor dem geplanten Aufenthalt, um alles zu klären.
Bachelor-Studierenden wird empfohlen im 5. und/oder 6. Fachsemester ins Ausland zu gehen (d.h. sie müssen sich im 3. Semester bewerben). Master-Studierenden wird empfohlen im 3. und/oder 4. Fachsemester zu gehen (d.h. sie müssen sich in ihrem 1. Studiensemester bewerben)
Studierende können zwischen 3 und 12 Monaten oder mindestens ein volles akademisches Trimester / Semester ins Ausland gehen.
Ja.
Das International Office bietet weitere Austauschprogramme außerhalb Europas sowie eine Reihe von Partnerhochschulen in Europa für Studendierende aller Fakultäten der Universität Würzburg an. Weitere Informationen gibt es über International Office. Die Bewerbung muss auch im International Office eingereicht werden.
An den meisten Gastuniversitäten ist ein Sprachzertifikat der Landessprache und/oder der englischen Sprache für die Bewerbung erforderlich. Einen entsprechenden Nachweis Ihrer Fremdsprachenkenntnisse (sog. Mobilitätstest) können Sie im Sprachzentrum beantragen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.uni-wuerzburg.de/zfs/nachweise/nachweis-von-fremdsprachenkenntnissen/mobilitaetstest/
Zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Fakultät benötigen Sie jedoch noch KEIN Sprachzertifikat. Das Zertifikat müssen Sie zu einem späteren Zeitpunkt an der Gastuniversität vorlegen.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), Kulturabteilungen der Botschaften, Konsulate, aber auch Tourismusvertretungen stellen länderspezifische Informationen zur Verfügung.
Es handelt sich z.B. beim DAAD um Länderstudienführer, die sowohl in den Auslandsämtern einsehbar, als auch im Buchhandel zu erwerben sind.
Eine Zusammenfassung in Form von Kurzinformationen zu jedem Land ist im Internet erhältlich unter https://www.daad.de/laenderinformationen/de/. In diesen Kurzinformationen finden sich neben Länderinfos auch Auflistungen aller Universitäten, Informationen zu Studienbedingungen, Visum etc.
Die Homepage des DAAD verfügt auch über eine gute Suchmaschine zu Stipendienmöglichkeiten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet auf http://www.kooperation-international.de nützliche Informationen über die Forschungs- und Bildungslandschaften in nahezu allen Ländern dieser Erde.
Länderspezifische Informationen finden Sie hier.
Dies erfahren Sie auf den jeweiligen Internetadressen der Partneruniversitäten sowie z.T. von den jeweiligen Koordinatoren im Fach an den ausländischen Partneruniversitäten.
Ja, BaföG gibt es auch für ein Studium im Ausland.
Es wird angeraten, frühzeitig einen Antrag auf Auslandsförderung bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen.
Die Erasmus-Mobilitätsbeihilfe wird erst ab 300 € monatlich auf das Auslands-BAföG angerechnet, d.h. Sie bekommen bei Berechtigung teilweise beide Förderungen ohne Abzüge. Übersteigt der monatliche Fördersatz einen Betrag von 300,00 €, nimmt das BAföG-Amt einen entsprechenden Abzug vor.
Infos zu Auslands-BaföG: www.auslandsbafoeg.de
Im Rahmen des PROMOS-Programmes können Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten in Länder außerhalb des Erasmus-Raumes gefördert werden, egal ob Studium oder Praktikum.
Die Bewerbung geht über das International Office. https://www.uni-wuerzburg.de/international/studieren-im-ausland/promos-stipendium/
Im Rahmen von ERASMUS+ können Studienaufenthalte oder Praktika finanziell durch die sogenannte Mobilitätsbeihilfe gefördert werden. Förderungsfähig ist ein Aufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten. Die monatliche Förderung richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Gastland.
Ein Studienaufenthalt über ein Partnerschaftsprogramm (außerhalb des ERASMUS-Raums) kann über ein sog. PROMOS-Stipendium gefördert werden. Hierzu ist jedoch eine Bewerbung erforderlich.
- PROMOS-Stipendium
- Auslands-BAföG
- Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen, durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit. - Stipendienportal myStipendium.de
Hier erhalten Abiturienten/Abiturientinnen, Studierende und Promovierende schnell und kostenlos einen Überblick über alle Stipendien.
Im Rahmen von ERASMUS+ können Praktika in einem der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereintes Königreich finanziell gefördert werden.
Wir können Ihnen aber leider kein Auslandspraktikum vermitteln. Ansprechpartner zu Praktika innerhalb des Erasmus-Programms ist das International Office.
Weitere hilfreiche Informationen und Links finden Sie auf hier.
Bewerbung
Den Bewerbungsprozess entnehmen Sie hier.
Es wird empfohlen, sich möglichst früh um das Auslandssemester zu kümmern. Man benötigt etwa ein Jahr vor dem geplanten Aufenthalt, um alles zu klären.
Bachelor-Studierenden wird empfohlen im 5. und/oder 6. Fachsemester ins Ausland zu gehen (d.h. sie müssen sich im 3. Semester bewerben). Master-Studierenden wird empfohlen im 3. und/oder 4. Fachsemester zu gehen (d.h. sie müssen sich in ihrem 1. Studiensemester bewerben)
Jährlich findet im Oktober/November eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Studierenden statt. Der Bewerbungszeitraum geht dann bis Mitte Dezember.
Nein. Bei einer Bewerbung über die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ist dies nicht notwendig.
Wenn Sie sich jedoch auf einen Austauschplatz über das International Office bewerben, müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Referenzschreiben vorlegen.
An den meisten Gastuniversitäten ist ein Sprachzertifikat der Landessprache und/oder der englischen Sprache für die Bewerbung erforderlich. Einen entsprechenden Nachweis Ihrer Fremdsprachenkenntnisse (sog. Mobilitätstest) können Sie im Sprachzentrum beantragen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.uni-wuerzburg.de/zfs/nachweise/nachweis-von-fremdsprachenkenntnissen/mobilitaetstest/
Zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Fakultät benötigen Sie jedoch noch KEIN Sprachzertifikat. Das Zertifikat müssen Sie zu einem späteren Zeitpunkt an der Gastuniversität vorlegen.
ERASMUS-Studierende sind von der Zahlung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit.
Zusätzlich erhalten ERASMUS-Studierende einen finanziellen Zuschuss (Mobilitätsbeihilfe) zu den Kosten, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Dieser Zuschuss liegt je nach Mittelzuweisung der EU etwa zwischen €330 und €450 im Monat.
An den meisten Gasthochschulen werden zudem Wohnmöglichkeiten vermittelt.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Homepage des International Offices.
Leistungsanrechnung
Für Studierende, die über das ERASMUS+-Programm ins Ausland gehen, gilt:
Pro Semester müssen mindestens 20 ECTS Punkte (wenigstens 50 % aus Fachbereich Wirtschaftswissenschaft) im Learning Agreement verzeichnet sein. Hiervon müssen 10 ECTS bestanden werden, davon mindestens 1 ECTS aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaft. Werden weniger als 10 ECTS bzw. weniger als 1 ECTS aus dem Fach erreicht, muss dies gegenüber dem International Student Office durch eine schriftliche Stellungnahme begründet werden.
Für Studierende, die über das Partnerschafts-Programm ins Ausland gehen, gibt es keine Vorgaben.
Die im Ausland erworbenen Studienleistungen können an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angerechnet werden, auch wenn für die Zeit des Studienaufenthaltes im Ausland eine Beurlaubung vorliegt.
Das genaue Vorgehen zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland entnehmen Sie hier.
Gemäß der Fachspezifischen Bestimmungen zu ASPO § 18, Abs. 6 gilt hierzu:
„Für Module, die angerechnet werden, wird die an der JMU vorgesehene Anzahl von ECTS Punkten gutgeschrieben. Im Regelfall wird für jeweils vollständige 30 ECTS-Punkte ein Fachsemester angerechnet.“
Sofern Sie sich für Ihren Auslandsaufenthalt beurlaubt hatten, wird Ihnen ab einer Anrechnung von 30 oder mehr ECTS-Punkten ein Fachsemester fortgeschrieben.
Sprachkurse können im Bachelorstudiengang innerhalb des allgemeinen Schlüsselqualifikationsbereichs (ASQ-Bereich) angerechnet werden, sofern Äquivalenzen festgestellt werden. Maßgeblich sind dabei die Sprachmodule, die in den jeweiligen FSB des eigenen Studiengangs oder im Pool der allgemeinen Schlüsselqualifikationen aufgeführt sind und die sowohl vom Zentrum für Sprachen als auch von einzelnen Instituten verschiedener Fakultäten angeboten werden, je nachdem, um welche Sprache es sich handelt.
Wenden Sie sich am besten vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt an die Lektoren, um eine Anerkennung der Studienleistung abzuklären.
Den Pool der allgemeinen Schlüsselqualifikationen finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung unter:
https://www.uni-wuerzburg.de/index.php?id=116019
Im Masterstudium ist es nicht möglich, sich Sprachkurse anrechnen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.zfs.uni-wuerzburg.de/nachweise/anerkennung_von_externen_leistungen/
Beurlaubung
Ja, beantragen Sie rechtzeitig die Beurlaubung von der Uni für das entsprechende Semester. Das notwendige Formular finden Sie unter:
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/beurlaubung/
Ja, eine BEWERBUNG (über das Vorlesungsverzeichnis in sb@home) um einen Betreuungsplatz für eine Seminararbeit kann auch während eines Urlaubssemesters erfolgen.
Die ABGABE der Seminararbeit und damit das Erbringen der Prüfungsleistung muss jedoch nach dem Urlaubssemester erfolgen.
Ja, eine BEWERBUNG (über das Vorlesungsverzeichnis in WueStudy) um einen Betreuungsplatz für eine Thesis kann auch während eines Urlaubssemesters erfolgen.
Die ANMELDUNG der Thesis im Prüfungsamt und auch die ABGABE der Thesis hingegen dürfen in einem Urlaubssemester NICHT erfolgen.
Ja, die Anmeldung für das Projektseminar kann auch während eines Urlaubssemesters erfolgen.
Die ABGABE der zugehörigen Prüfungsleistung muss jedoch nach dem Urlaubssemester erfolgen.
Eine erstmalige Anmeldung zu Prüfungen während des Urlaubssemesters ist nicht möglich. Sie können jedoch an Prüfungen teilnehmen, die Sie in den vorangegangenen Semestern nicht bestanden haben.