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Lehrstuhl für BWL, Personal und Organisation

Abschlussarbeiten

Nach Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens über FLIP (https://flip.wiwi.uni-wuerzburg.de) findet bei uns zeitnah eine Infoveranstaltung für all diejenigen statt, die für eine Abschlussarbeit bei uns am Lehrstuhl zugelassen worden sind. Hier können zunächst grundlegende organisatorische und inhaltliche Fragen geklärt werden. Nach der groben Eingrenzung eines Themas der Abschlussarbeit erfolgt dann die Zuteilung eines Betreuers/einer Betreuerin.

Grundsätzlich gilt, dass in Absprache mit dem Betreuer/der Betreuerin der Zeitpunkt der Anmeldung weitgehend selbst gewählt werden kann. Als festgelegter Zeitrahmen für die Anmeldung der Arbeit gilt jedoch grundsätzlich bei einem Betreuungsplatz für das

- Sommersemester: Anmeldung spätestens am 31. Juli

- Wintersemester: Anmeldung spätestens am 31. Januar

Thema

Das Thema der Arbeit wird in Absprache mit dem Lehrstuhl im Bereich der Personal- und Organisationsökonomie selbst gewählt. Eine Liste mit vorgefertigten Fragestellungen gibt es nicht. Je nach Projektlage ist eine Beteiligung an Forschungsprojekten am Lehrstuhl denkbar.

Praxisarbeit

Abschlussarbeiten in Unternehmen und eigene empirische Erhebungen sind möglich und werden von uns gerne unterstützt.

Kombination Bachelorseminar mit Bachelorarbeit

Für Bachelorstudierende ab der Prüfungsordnung 2021 bieten wir ein kombiniertes Bachelorseminar plus Bachelorarbeit mit 15 ECTS an. Sie bearbeiten für das Bachelorseminar das gleiche Thema wie für die Bachelorarbeit. Das Seminar umfasst die folgenden Prüfungsleistungen: Circa 5-seitiges Exposee, circa 5-seitige Zusammenfassung der Hintergrundliteratur sowie die Zwischenpräsentation der Bachelorarbeit. Die mit der Seminararbeit kombinierte Bachelorarbeit umfasst die üblichen Prüfungsleistungen. Der Besuch des Bachelorseminars ohne gleichzeitige Erstellung der Bachelorarbeit ist bei uns nicht möglich.

Feedbackmöglichkeiten

Neben der intensiven Betreuung in persönlichen Gesprächen vor und nach der Anmeldung der Arbeit, der umfangreichen Abstimmung der Gliederung, sowie direkter Hilfe bei Problemen beim Finden geeigneter Daten, ökonometrischen Fragen oder der Einordnung von Literatur, bieten wir die folgenden zusätzlichen Feedbackmöglichkeiten während des Verfassens der Abschlussarbeiten:

bei der Bachelorarbeit: Wir bieten die Möglichkeit einer (unbenoteten) kurzen Zwischenpräsentation der Arbeit. Die Präsentation findet circa 4 bis 5 Wochen nach der Anmeldung online statt. Die Präsentationsfolien mit einer von Ihnen eingesprochenen Tonspur schicken Sie uns ein paar Tage vorher per E-Mail. Der/die Betreuer/in, die Lehrstuhlmitarbeiter/innen und Prof. Zwick diskutieren dann Ihre Präsentation mit Ihnen.

bei der Masterarbeit: Es können zehn Probeseiten zur Vorkorrektur durch den Betreuer/die Betreuerin (unbenotet) eingereicht werden.

Formalien

Bitte beachten Sie: Berücksichtigen Sie bitte die Formalien für alle wissenschaftlichen Arbeiten, siehe neue Formalien (pdf) neue Formalien (word)

 

Hinweis zur Abgabe

Aufgrund der Ausnahmeregelung von § 26 Abs. 10 ASPO 2015 ist die Abschlussarbeit in folgender Form beim Prüfungsamt einzureichen:

1. Ausfertigungen gebunden, paginiert in Schriftform gem. ASPO, die Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung in der Thesis eingebunden. Außerdem ist in Bachelor‑Studienfächern eine Ausfertigung in Form einer Datei in einem der allgemein gängigen, maschinenlesbaren und unveränderlichen Dateiformate auf einem üblichen Speichermedium beizufügen, das mit Name und Matrikelnummer zu beschriften ist; in Masterstudienfächern sind zwei Ausfertigungen erforderlich.

oder

2. Ausfertigung als Datei in einem der allgemein gängigen, maschinenlesbaren und unveränderlichen Dateiformate auf einem üblichen Speichermedium (in Masterstudiengängen sind zwei Ausfertigungen/zwei Speichermedien erforderlich), das mit Name und Matrikelnummer zu beschriften ist. Die Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung ‑ ausgedruckt und mit Unterschrift im Original versehen.

Im Weiteren bleibt § 26 Abs. 10 ASPO 2015 unberührt.