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Lehrstuhl für BWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
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Studie zur "Doppelverbeitragung" von Alterssicherungsleistungen

08.08.2019

Neue Studie zur „Doppelverbeitragung“ von Alterssicherungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Journal des Forschungsnetzwerkes Alterssicherung (FNA-Journal 1/2019 und 2/2019) der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde kürzlich eine Studie zur Doppelverbeitragung in der Alterssicherung unter Leitung von Prof. Dr. Dirk Kiesewetter (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) veröffentlicht. Darin wird die unterschiedliche Belastung durch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in allen drei Säulen der Alterssicherung in der Anspar- und in der Auszahlungsphase untersucht.

Pressemitteilung Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA):

Neue Studie zur „Doppelverbeitragung“ von Alterssicherungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

"Auf das Bruttogehalt und damit auch auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Ebenso wie auf die spätere Rentenleistung. Dagegen kommt es in der privaten Alterssicherung gar nicht und in der betrieblichen Altersversorgung nur in Ausnahmefällen zu einer solchen „Doppelverbeitragung“.

Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund geförderte Studie zur Doppelverbeitragung in der Alterssicherung. Unter Leitung von Prof. Dr. Dirk Kiesewetter (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) wird darin die unterschiedliche Belastung durch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in allen drei Säulen der Alterssicherung in der Anspar- und in der Auszahlungsphase untersucht.

Nur weil die Versicherten den vollen Krankenkassenbeitrag auf Alterssicherungsleistungen tragen müssen, liegt eine Doppelverbeitragung nicht vor, so die Experten. Wie die Beitragslasten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt werden, sei für die Beurteilung der Frage der Doppelverbeitragung irrelevant. Eine Doppelverbeitragung ist zwar verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden. Aus ökonomischer Perspektive ist sie allerdings – so die Ansicht der Forscher – nicht zu rechtfertigen. Anders als in der öffentlichen Diskussion häufig gefordert, sehen die Experten der Uni Würzburg daher keine wissenschaftlich begründbare Notwendigkeit einer weiteren Entlastung der betrieblichen Altersversorgung. Zwar sei die betriebliche Altersversorgung – etwa im Fall der Entgeltumwandlung – bewusst von Beitragszahlungen entlastet worden, um die zweite Säule der Alterssicherung zu stärken. Daraus ergäbe sich aber keine zwingende ökonomische Begründung für eine noch weitergehende Beitragsentlastung bei den Betriebsrenten in der Auszahlphase.

Der Umfang der Förderung der Altersvorsorge kann letztlich nur politisch entschieden werden. Dabei sollten auch die anderen Altersvorsorgeformen – neben der betrieblichen Altersversorgung – nicht aus dem Blick geraten. Um hier einen besseren Vergleich zu ermöglichen, entwickeln die Würzburger Forscher nunmehr einen ökonomisch fundierten Maßstab zur Messung der Verbeitragungsintensität in den einzelnen Altersvorsorgeformen."

Die zusammenhängenden Beiträge können Sie den folgenden Journalen entnehmen: 

  • FNA-Journal 1/2019 "Die Doppelverbeitragung von Beiträgen und Rückflüssen in der deutschen Alterssicherung“
  • FNA-Journal 2/2019 "Messung der Verbeitragungsintensität von Beiträgen und Rückflüssen in der deutschen Alterssicherung“
     

 

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