Anrechnung von Prüfungsleistungen
Anrechnungsmöglichkeiten
Die Anrechnung von im Ausland oder an anderen deutschen Universitäten absolvierten Prüfungsleistungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen der Universität Würzburg ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich:
- Äquivalente Prüfungsleistungen:
Kurse, die im Bezug auf Niveau, Inhalt und Umfang einer Veranstaltung an der Universität Würzburg gleichwertig entsprechen. - Nichtäquivalente Prüfungsleistungen:
Kurse, die inhaltlich nicht einer Veranstaltung an der Universität Würzburg entsprechen, jedoch im Bezug auf Niveau, Umfang und Studienausrichtung grundsätzlich anerkannt werden können.
Vorab-Checkliste
Soll eine an einer anderen Universität absolvierte Prüfungsleistung am Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik anerkannt werden, sind daher im Vorfeld folgende Punkte zu überprüfen:
- Ist der anzuerkennende Kurs äquivalent zu einer vom Lehrstuhl angebotenen Veranstaltung? Eine Übersicht über die angebotenen Lehrveranstaltungen finden Sie hier.
- Besteht eine Äquivalenz zu einer von einem anderen Lehrstuhl der Fakultät angebotenen Veranstaltung? In diesem Fall muss die Anrechnung vom anbietenden Lehrstuhl vorgenommen werden.
- Falls keine Äquivalenz vorhanden: entspricht der anzuerkennende Kurs im Bezug auf Umfang, Niveau und Ausrichtung dem Lehrangebot des Lehrstuhls und kann daher in den Platzhalter-Modulen (Wahlpflichtbereich im Bachelor bzw. interdisziplinärer Bereich im Master) anerkannt werden?
Anrechnungsprozess
Kann der anzurechnende Kurs grundsätzlich der ersten oder letzten Kategorie zugeordnet werden, so kann auf folgendem Weg eine Prüfung und ggf. Anerkennung der Prüfungsleistung durch den Lehrstuhl veranlasst werden:
- Laden Sie sich das Antragsformular zur Anrechnung von Prüfungsleistungen auf den Seiten des Prüfungsamts herunter:
Bachelor/Master - Reichen Sie das Formular bis zum Trennstrich vorausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer offiziellen Modulbeschreibung des zu prüfenden Kurses (Inhalte/Gliederung, Prüfungsart, ECTS-Punkte, SWS), einem offiziellen Notennachweis der Universität, an der die Prüfung abgelegt wurde, sowie Ihren Kontaktdaten und der Info, für welches Modul eine Anrechnung geprüft werden soll, schriftlich am Lehrstuhl ein. Darüber hinaus teilen Sie uns bitte auch die für Sie geltende fachspezifische Prüfungsordnung mit.
- Nach der Prüfung geben wir Ihnen per Email Rückmeldung und senden im positiven Fall das Formular fertig ausgefüllt zur Durchführung der Anrechnung ans Prüfungsamt.
Bei weiteren Fragen:
Sollten Sie weitere Fragen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen am Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik haben, wenden Sie sich bitte an Niko.Spatscheck@uni-wuerzburg.de.